Planungs-management

Ihr Unternehmen liegt im Außenbereich und stößt planungsrechtlich an seine Grenzen, Sie denken an die Zukunft und würden gern den Gebäudebestand erweitern, Sie wollen Ihre WEA repowern, Ihre Biogasanlage fällt aus der Privilegierung oder Sie haben einfach nur eine Idee. Um aus einer Idee ein tragfähiges Konzept zu entwickeln, bedarf es der Koordination von komplexen Planungsaufgaben und beteiligten Akteuren. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Idee in ein genehmigungsfähiges Konzept zu übersetzten. Von der Grundlagenermittlung bis zur Genehmigung – wir stehen Ihnen mit unserer Kompetenz in den Bereichen des Planungs- und Umweltrechts zur Seite und koordinieren alle notwendigen Schritte bis zur erfolgreichen Genehmigung Ihres Vorhabens.

Sie planen einen Neubau, einen Umbau oder die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes. Sie denken an die Zukunft und würden gern Ihren Gebäudebestand wärmetechnisch auf den neuesten Stand bringen?

Um aus einer Idee ein tragfähiges Konzept zu entwickeln, bedarf es der Koordination von komplexen Planungsaufgaben und beteiligten Akteuren. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Idee in ein genehmigungsfähiges Konzept umzusetzen. Von der Grundlagenermittlung und Prüfung des rechtlichen Rahmens, über die Entwurfsplanung und ggf. die Einreichung einer Bauvoranfrage übernehmen wir für Sie die gesamte Genehmigungsplanung. Wir stellen für Sie die notwendigen Unterlagen zusammen und reichen den fertigen Bauantrag bei der zuständigen Baubehörde für Sie ein. Bei Bedarf stehen wir Ihnen mit unserer Kompetenz auch in den Bereichen Bauleitplanung und Umweltplanung zur Seite.

Die Genehmigung eines Vorhabens erfolgt in einem formellen, komplexen Verfahren. In der Regel sind dabei eine Vielzahl von Behörden und Stellen zu hören und zahlreiche Gesetze und Verordnungen zu berücksichtigen. Wir bereiten notwendige Verfahrensabläufe vor, koordinieren diese und dokumentieren das Verfahren bis zur abschließenden Einreichung zur Genehmigung. Ebenso wie die vorzeitige Abstimmungen mit wichtigen Beteiligten gehört hierzu die Bearbeitung von Nachträgen im laufenden Verfahren. Wir helfen Ihnen, die Ãœbersicht zu behalten und sorgen dafür, dass ihr Vorhaben auf Kurs bleibt.

Das Thema Windenergie erfährt eine immer größere Bedeutung. Bei der Findung von geeigneten Flächen müssen bestehende Strukturen wie Siedlungen, Einzelhäuser, klassifizierte Straßen, Naturschutz- und Waldflächen, etc. erfasst und deren Schutzbedürftigkeit bestimmt werden. Ferner müssen Flächen für den Biotopverbund und raumbedeutsame Nutzungen, wie bspw. bestehende Windparks und Flugplätze, berücksichtigt werden. Wir prüfen unter Berücksichtigung aller bedeutsamen Aspekte die Eignung einer Fläche zur Windenergienutzung bzw. unterstützen Sie bei der Findung einer geeigneten Fläche.

Windenergieanlagen (WEA) sind gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ab einer Gesamthöhe von 50 m genehmigungspflichtig. Zuständig für das Genehmigungsverfahren nach BImSchG ist das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR). Wir erstellen für Sie die umfangreichen Antragsunterlagen und den Bauantrag. Dafür werden alle erforderlichen Einzelaufgaben durch uns koordiniert. Notwendige Dokumente werden erstellt, Fachgutachten in den Bereichen Immissionsschutz, Standsicherheit und Artenschutz sowie ggf. die Erstellung erforderlicher wasserbaurechtlicher und/oder straßenbaurechtlicher Anträge beauftragt. Dabei arbeiten wir eng mit Antragsteller, Gutachter, Hersteller und dem LLUR zusammen.

Bei einem Repowering werden ältere Windenergieanlagen (WEA) durch leistungsstärkere und wirtschaftlichere WEA ausgetauscht. Bei Reduzierung der Anlagenzahl kann der Ertrag gesteigert werden, da moderne WEA das Windangebot besser ausnutzen und leistungsstärker sind. Moderne WEA sind zudem stromnetzverträglicher als alte Anlagen. Ein Repowering kann innerhalb oder auch außerhalb (z.B. in Schleswig-Holstein) ausgewiesener Windeignungsgebiete erfolgen. Dadurch erhält man die Möglichkeit ordnend in das Landschaftsbild einzugreifen – in der Landschaft verstreut stehende WEA können in Windparks zusammengefasst werden. Wir prüfen die Machbarkeit Ihres Vorhabens, ermitteln für Sie die notwendigen Voraussetzungen und stehen Ihnen mit unserer Kompetenz auch in den Bereichen Bauleitplanung und Umweltplanung zur Seite, um alle Voraussetzungen für die Erstellung des benötigten Genehmigungsantrages nach Bundesimmissionsschutzgesetz zu schaffen.

Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selbst. Er gibt auch anderen eine Chance.

Winston Churchill, 1874-1965