Umweltplanung

Baumaßnahmen auf bisher baulich ungenutzten Flächen stellen einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Diese sind genehmigungspflichtig. Um eine Zulassung zu erhalten, ist eine detaillierte Darstellung des Eingriffs sowie der Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Wir unterbreiten Vorschläge zur Optimierung Ihres Vorhabens, die gleichzeitig der Vermeidung und Minimierung des Eingriffs dienen. Hierdurch kann auch der Ausgleichsbedarf verringert werden. Aus Art und Umfang des Eingriffs leiten wir Aussagen zu Qualität und Quantität des Ausgleichs ab. Empfehlungen zu Kompensationsmaßnahmen werden unter Berücksichtigung der Standortgegebenheiten der Ausgleichsflächen unterbreitet.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) soll eine wirksame Umweltvorsorge gewährleisten. Daher sollen die Auswirkungen von Vorhaben möglichst frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Das UVP-Gesetz beinhaltet einen abschließenden Katalog der Vorhaben, für die im Zuge eines behördlichen Zulassungsverfahrens eine UVP erforderlich ist. In einem ersten Schritt unterbreiten wir einen Vorschlag zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU). Der Vorschlag berücksichtigt die Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter einschl. der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Es erfolgt eine Abstimmung mit den betroffenen Behörden (Scoping). Auf dieser Grundlage erarbeiten wir dann die UVU, die Bestandteil eines Genehmigungsantrages wird.

Mit einem Pflege- und Entwicklungskonzept wird ein Maßnahmenkatalog für Flächen unterbreitet, die zukünftig Zwecken des Naturschutzes dienen sollen. Die Festlegung eines Entwicklungsziels und der hierzu notwendigen Maßnahmen erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen Standortgegebenheiten. Wir stimmen das Pflege- und Entwicklungskonzept mit Landeigentümern und -nutzern sowie der Unteren Naturschutzbehörde ab. Auf Wunsch begleiten wir die Maßnahme durch eine jährliche Untersuchung der Flächen (Monitoring) und unterbreiten -falls erforderlich- Vorschläge zur Anpassung des Konzeptes.

Die Umsetzung naturschutzfachlicher Maßnahmen kann ähnlich einem Bankkonto auf einem sogenannten Ökokonto gutgeschrieben werden. Die Einbuchung eines Ökokontos sowie die Abbuchung von diesem als Kompensation für Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft erfolgt durch die untere Naturschutzbehörde. Wir erstellen für Sie den förmlichen Antrag für das Ökokonto und ermitteln unter Berücksichtigung von Flächengröße, eventueller Lage innerhalb des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems, aktuellem Zustand der Flächen und angestrebtem Entwicklungsziel die Höhe des einzubuchenden Guthabens.

Vorhaben, die in der Nähe von Flächen des Netzes "Natura 2000" (EU-Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete) geplant sind, bedürfen einer Natura2000-Verträglichkeitsprüfung. Es ist zu untersuchen, ob das Vorhaben Auswirkungen auf die für diese Gebiete definierten Erhaltungsziele haben kann. Summationseffekte, die durch weitere Vorhaben im Umgebungsbereich auftreten könnten, sind zu berücksichtigen. Wir beraten Sie unter Berücksichtigung der Art Ihres Vorhabens, der Entfernung zu Natura2000-Gebieten und der Erhaltungsziele, ob eine Prüfung erforderlich ist.

Die Natur braucht sich nicht anzustrengen, bedeutend zu sein. Sie ist es.

Robert Walser, 1878-1956